Fördermöglichkeiten für Sanierungsmaßnahmen

Im Zuge von Gesprächen mit der Kreisverwaltung möchte ich eine Möglichkeit zur Förderung von Sanierungsmaßnahmen an privaten Eigenheimen, die älter als 1940 sind in Erinnerung rufen und die entsprechenden Kontaktpersonen benennen:


Zitat aus einer Mail der Kreisverwaltung:
Es gibt drei Grundvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

  1. Die Ortsgemeinde benötigt ein „Dorferneuerungskonzept“. (ist in Herschbach vorhanden)
  2. Das Gebäude muss 1940 erbaut oder noch älter sein.
  3. Es bedarf einer Mindestinvestitionssumme an förderfähigen Kosten in Höhe von 7.669 €.

Der Fördersatz beträgt zwischen 15% und 30%, je nach Menge der Gewerke und der Ausführungsqualität.
Die Maximalzuwendung beträgt 20.450 €.
Eigenleistung wird anerkannt (bis zu 30% der Gesamtkosten), sofern durch einen Handwerker/Architekten/ Ingenieuren belegt wird, was ein Handwerker/Unternehmen an Netto-Lohnkosten in Rechnung gestellt hätte.

 

Vor einer Antragstellung sollten die Maßnahmen noch mit uns abgestimmt werden, um zu gewährleisten, dass sie förderfähig sind.
Eine Doppelförderung mit weiteren Programmen des Bundes oder des Landes ist nicht erlaubt.

 

Nachfolgend eine nicht abschließende Auflistung von Gewerken, die durch die private Dorferneuerung gefördert werden:

  • Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallationen
  • Bodenbeläge
  • Sanierung der Gebäudefassaden (innen und außen)
  • Erneuerung von Türen und Fenster (allerdings nur aus Holz)
  • Erneuerung/Sanierung von Dachstuhl und der Dacheindeckung
  • Innenumbau

Gern dürfen Sie unsere Kontaktdaten an interessierte Bürger weiter geben.

  • Jürgen Braun
    E-Mail: juergen.braun@westerwaldkreis.de
    Tel.: 02602-124-513
  • Ronald Kersten
    E-Mail: ronald.kersten@westerwaldkreis.de
    Tel.: 02602-124-209

Hier noch die Links zu den Antragsvordrucken:

https://www.westerwaldkreis.de/dorferneuerung.html

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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Dorferneuerung (Kreisverwaltung)
Z-05_Dorferneuerung_Antrag-2.pdf
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Anlage zum Antrag - Dorferneuerung (Kreisverwaltung)
Z-05_Dorferneuerung_Anlage-2.pdf
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Zusätzlich gibt es noch ein Herschbacher Dorferneuerungsprogramm, welches auf den direkten Ortskern abzielt. Gefördert werden Aufwendungen, sofern sie 1.000 Euro übersteigen. Der Zuschuss beträgt 35 Prozent der gesamten Aufwendungen, höchstens jedoch 7.500 Euro. Die Auszahlung der Mittel erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel des jeweiligen Haushaltsjahres.

 

Hierzu können Sie die untenstehenden Unterlagen einsehen und sich bei Fragen an sekretariat@herschbach.de (Frau Sabine Günster) oder an buergermeister@herschbach.de wenden.


Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie von diesen Fördermitteln profitieren könnten und durch umgesetzte Maßnahmen Herschbach noch attraktiver wird!


Axel Spiekermann
Ortsbürgermeister

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Antrag auf Gewährung eines Zuschusses (OG Herschbach)
Antrag_Zuschuss_Dorferneuerung.pdf
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Richtlinien der Ortsgemeinde zur Gewährung von Zuschüssen zur Dorferneuerung
Richtlinien Dorferneuerung_09.12.2021.pd
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Fördergebiet Dorferneuerung
2021_12_09_Fördergebiet Dorferneuerung.p
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