In der Gemeinderatssitzung am 18.07.2022 wurde beschlossen, private Photovoltaik-Anlagen (PVA) und Speicher in Form eines Zuschusses als freiwillige Leistung der Ortsgemeinde Herschbach zu fördern. Die Förderung für die Installation von PVA und Speicher erfolgt im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Gemeinde erhofft sich dadurch einen Beitrag zur Gewinnung von regenerativen Energien durch die Installation auf den Dächern vor Ort zu leisten und den Grad der Selbstversorgung zu erhöhen.
Gefördert werden private Photovoltaik-Anlagen mit 100,-- Euro pro kWp bis max. 10 kWp (1.000,- Euro) UND PV-Speicheranlagen mit 100,-- Euro pro kWh bis max. 10 kWh (1.000,-- Euro).
Von der Förderung ausgenommen sind sog. "Balkonanlagen", die keinen Strom ins öffentliche Netz speisen. Gewerbliche Anlagen / Speicher werden ebenfalls nicht gefördert.
Der Antrag mit den vollständigen Unterlagen ist NACH der Installation der PVA / PV-Speicheranlagen innerhalb von 3 Monaten zu stellen, maßgebend hierzu ist das Datum der EEG Inbetriebnahme.